Zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Stützlast: die Gewichte im Fahrzeugschein lesen
Im Fahrzeugschein von Wohnmobil und Wohnwagen stehen bis zu sieben Gewichtsangaben, aber keine sagt direkt, wie viel Sie noch laden dürfen. Feld für Feld: was sie bedeuten, was fehlt, und warum ein neues 3,5-Tonnen-Wohnmobil schon ab Werk 150 kg schwerer sein darf.
Die Vagabo-Redaktion · Veröffentlicht am

Kurz gesagt
In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die zulässige Gesamtmasse in F.2 (die rechtliche Grenze, auch für den Führerschein), die technische in F.1, die Masse in fahrbereitem Zustand in G (mit 75 kg Fahrer und 90 % Tank), die Anhängelast gebremst und ungebremst in O.1 und O.2 und die Stützlast in Feld 13. Das Zuggesamtgewicht steht nicht im Fahrzeugschein, sondern im COC unter Punkt 16.4. Die reale Masse eines Wohnmobils oder Wohnwagens darf 5 % von der Herstellerangabe abweichen. Überladung um mehr als 20 % kostet bei Fahrzeugen bis 7,5 t 95 € und einen Punkt.
- Zulässige Gesamtmasse
- Feld F.2
- Stützlast
- Feld 13
- Überladung > 20 %
- 95 € + 1 Punkt
Die Gewichtsfelder der Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein) folgt dem Muster der Anlage 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Felder mit Buchstaben sind EU-weit einheitlich, die Felder in Klammern sind deutsche Angaben. Für Wohnwagen und Wohnmobil zählen diese:
| Feld | Amtliche Bezeichnung | Was es praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse | Die Grenze, die der Hersteller nach der Bauart festlegt |
| F.2 | Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse | Die rechtliche Grenze auf der Straße, auch für den Führerschein |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse) | Das Fahrzeug fahrbereit, nach EU-Definition mit 75 kg Fahrer |
| (8.1) bis (8.3) | Zulässige Achslast je Achse | Höchstlast vorne (8.1) und hinten (8.2) |
| O.1 / O.2 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst / ungebremst | Was das Zugfahrzeug ziehen darf |
| (13) | Stützlast | Die zulässige Last auf der Anhängerkupplung |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz | Grundlage für die Berechnung der Zuladung |
Anders als in Frankreich steht die Anhängelast hier direkt im Fahrzeugschein. Was dagegen fehlt, ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (das Zuggesamtgewicht): Sie steht im EG-Übereinstimmungszertifikat (COC) unter Punkt 16.4 und im Bordbuch.
F.1 und F.2: was nach dem Auflasten gilt
Bei den meisten Fahrzeugen sind F.1 und F.2 gleich. Viele Wohnmobile haben aber ein Fahrgestell, das technisch mehr tragen könnte, und sind auf 3 500 kg in F.2 eingetragen, damit sie mit Klasse B gefahren werden dürfen. Beim Auflasten prüft ein Sachverständiger (TÜV, DEKRA …), ob das Fahrzeug die höhere Masse verträgt; danach werden die Papiere und das Typschild angepasst.
- Führerschein: Klasse B gilt bis 3 500 kg zulässige Gesamtmasse (§ 6 FeV), darüber braucht es C1. Wer die alte Klasse 3 vor 1999 erworben hat, darf weiterhin bis 7,5 t fahren.
- Kfz-Steuer: Wohnmobile werden nach § 9 KraftStG je angefangene 200 kg Gesamtgewicht besteuert, ohne Sprung bei 3,5 t. Über 2 000 kg kostet jede weitere Stufe 10 €, mit einer Obergrenze von 800 € (ab Schadstoffklasse S4) beziehungsweise 1 000 € im Jahr.
- Unterwegs: Über 3,5 t gelten in Deutschland 100 km/h auf der Autobahn und 80 auf der Landstraße, Überholverbote für Fahrzeuge über 3,5 t gelten auch für Sie, und im Ausland oft eine eigene Maut, etwa in Österreich und in der Schweiz.
Leermasse, Leergewicht, fahrbereit: was in Feld G steckt
Das Feld G heißt „Leermasse“, doch nach der EU-Definition (Durchführungsverordnung 2021/535) ist es die Masse in fahrbereitem Zustand. Sie umfasst:
- das Fahrzeug mit Serienausstattung, Reserverad und Bordwerkzeug, falls vorhanden;
- den Kraftstofftank zu mindestens 90 % gefüllt;
- einen pauschalen Fahrer von 75 kg (nicht beim Wohnwagen, der keinen hat);
- alle übrigen Flüssigkeiten zu 100 % der vom Hersteller angegebenen Menge, Abwasser leer.
Viele Hersteller rechnen beim Wohnmobil mit „20 Litern Frischwasser“ und einer Gasflasche. Das ist ihre Angabe für die Berechnung, keine EU-Regel: Wer mit vollem 100-Liter-Tank losfährt, hat 80 kg weniger Zuladung. Und die tatsächliche Masse eines neuen Wohnmobils oder Wohnwagens darf um bis zu 5 % von der im COC angegebenen abweichen (beim Pkw 3 %): Bei 3 000 kg sind das 150 kg, die ab Werk fehlen können.
Zuladung: erst die Mitfahrer, dann das Gepäck
Nach der EU-Verordnung ist die Zuladung das, was von der Gesamtmasse übrig bleibt, nachdem die Masse in fahrbereitem Zustand, 75 kg je Mitfahrer und die Sonderausstattung abgezogen sind. Für Wohnmobile schreibt die Verordnung nur eine kleine Mindestreserve vor: 10 kg × (Sitzplätze + Länge in Metern), bei 4 Plätzen und 7 m also gerade 110 kg.
Anhängelast und Stützlast
O.1 gibt die Anhängelast gebremst an, O.2 ungebremst, Feld (13) die Stützlast der Anhängerkupplung. Dazu kommen zwei Regeln der StVZO:
- Die tatsächliche Masse des Anhängers darf 3 500 kg nie übersteigen, und beim Pkw darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (beim Geländewagen das 1,5-Fache), § 42 StVZO.
- Bei einem Wohnwagen bis 3,5 t muss die Stützlast mindestens 4 % der tatsächlichen Anhängermasse betragen (mehr als 25 kg sind nicht verlangt), § 44 StVZO. Nach oben begrenzt sie der kleinere Wert aus Feld (13) des Pkw und der Angabe am Wohnwagen.
Überladung: was der Bußgeldkatalog vorsieht
Für ein Fahrzeug bis 7,5 t, also auch ein Wohnmobil, sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung (lfd. Nr. 198 und 199) diese Regelsätze vor. Sie gelten für den Fahrer wie für den Halter:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| mehr als 5 bis 10 % | 10 € | – |
| mehr als 10 bis 15 % | 30 € | – |
| mehr als 15 bis 20 % | 35 € | – |
| mehr als 20 % | 95 € | 1 |
| mehr als 25 % | 140 € | 1 |
| mehr als 30 % | 235 € | 1 |
Für Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt, gilt nach dem Wortlaut der Verordnung die strengere Tabelle 3 a: Sie beginnt schon ab 2 % Überschreitung, und ab 5 % gibt es einen Punkt. Laut ADAC darf die Fahrt bei Überladung erst weitergehen, wenn abgeladen wurde.
Wiegen: geeicht und Achse für Achse
Verlässlich ist nur eine geeichte öffentliche Waage; der ADAC nennt seine Prüfzentren, kommunale Waagen, Wertstoffhöfe und Kieswerke. Wiegen Sie das Fahrzeug reisefertig beladen, mit vollem Tank und allen Mitfahrern: zuerst nur die Vorderachse, dann das ganze Fahrzeug, dann nur die Hinterachse. Vergleichen Sie die Summe mit F.2 und jede Achse mit den Feldern (8.1) und (8.2). Beim Wohnmobil wird meist zuerst die Hinterachse zu schwer, vor allem mit Fahrrad- oder Motorradträger.
Häufige Fragen
Wo steht die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein?
In Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie ist die rechtliche Grenze auf der Straße und für den Führerschein. Feld F.1 zeigt die technisch zulässige Gesamtmasse, die bei aufgelasteten oder abgelasteten Wohnmobilen höher sein kann.
Ist die Leermasse in Feld G mit oder ohne Fahrer?
Mit Fahrer: Nach der EU-Definition enthält die Masse in fahrbereitem Zustand einen pauschalen Fahrer von 75 kg und den mindestens zu 90 % gefüllten Tank, obwohl das Feld „Leermasse“ heißt. Beim Wohnwagen ist natürlich kein Fahrer enthalten.
Wo finde ich das zulässige Zuggesamtgewicht?
Nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die kein Feld dafür hat. Es steht im EG-Übereinstimmungszertifikat (COC) unter Punkt 16.4 und in der Regel in der Betriebsanleitung des Zugfahrzeugs.
Wie hoch ist das Bußgeld für ein überladenes Wohnmobil?
Bei einem Fahrzeug bis 7,5 t sieht der Bußgeldkatalog 10 € ab mehr als 5 % Überschreitung vor, 30 € ab 10 %, 35 € ab 15 %, 95 € und einen Punkt ab 20 %, 140 € ab 25 % und 235 € ab 30 %. Die Weiterfahrt ist erst nach dem Abladen erlaubt.
Darf ich mein Wohnmobil auf über 3,5 t auflasten?
Ja, wenn das Fahrgestell technisch dafür ausgelegt ist und ein Sachverständiger es bestätigt. Danach brauchen Sie aber Klasse C1 (oder die alte Klasse 3) und es gelten die Regeln für Fahrzeuge über 3,5 t, etwa 100 km/h auf der Autobahn.
Wie viel Stützlast muss ein Wohnwagen haben?
Mindestens 4 % seiner tatsächlichen Masse (mehr als 25 kg sind nicht verlangt), § 44 StVZO. Höchstens den kleineren Wert aus Feld 13 des Zugfahrzeugs und der Angabe am Wohnwagen.
Quellen (11)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Anlage 6 (Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I) – Bundesministerium der Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), lfd. Nr. 198 und 199 mit Tabelle 3 – Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punktebewertung) – Bundesministerium der Justiz
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6 (Fahrerlaubnisklassen) – Bundesministerium der Justiz
- StVZO § 42 (Anhängelast) und § 44 (Stützlast) – Bundesministerium der Justiz
- Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 9 – Bundesministerium der Justiz
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, Anhang XIII (Massen und Abmessungen) – EUR-Lex
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 (Muster der Übereinstimmungsbescheinigung) – EUR-Lex
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein – EUR-Lex
- Wohnmobil auflasten – ADAC
- Gewicht beim Wohnmobil: Tipps – ADAC
Quellen geprüft zum Datum der letzten Aktualisierung. Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie den amtlichen Text vor der Abfahrt.