Führerschein Klasse B für Wohnmobile bis 4,25 t: So weit ist Deutschland
Die Bundesregierung hat die Regeln für die neue Wohnmobil-Erweiterung des Pkw-Führerscheins bereits ausformuliert: eine Schulung von mindestens sieben Stunden in der Fahrschule, keine Prüfung. Wer deshalb schon 2027 mit 4,25 Tonnen losfahren will, wird enttäuscht: Der Entwurf setzt den 26. November 2029 als Starttermin.
Die Vagabo-Redaktion · Veröffentlicht am

Kurz gesagt
Nach der EU-Richtlinie 2025/2205 dürfen Inhaber der Klasse B künftig Wohnmobile über 3.500 bis 4.250 kg fahren (mit Anhänger bis 5.000 kg), wenn sie eine Zusatzqualifikation nachweisen; eingetragen wird die Schlüsselzahl 96.02. Deutschland regelt das in der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026): mindestens sieben Stunden Schulung in einer Fahrschule, keine Prüfung, anwendbar ab dem 26. November 2029. Bis dahin gilt für Klasse B weiter die Grenze von 3.500 kg.
- Höchstmasse mit Klasse B und 96.02
- 4.250 kg
- Schulung laut Entwurf
- ≥ 7 Std.
- Anwendbar in Deutschland ab
- 26.11.2029
Was die EU-Richtlinie für Wohnmobile erlaubt
Grundlage ist die 4. EU-Führerscheinrichtlinie, die Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 5. November 2025. Artikel 6 erweitert die Klasse B: Wer eine zusätzliche Schulung oder Prüfung absolviert hat (welche Form, entscheidet jeder Mitgliedstaat), darf künftig
- ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 bis 4.250 kg fahren und
- damit auch einen Anhänger ziehen, solange die Kombination 5.000 kg nicht übersteigt.
Im Führerschein wird das mit der neuen EU-Schlüsselzahl 96.02 vermerkt. Anhang V der Richtlinie schreibt für die Schulung mindestens sieben Stunden vor. Ob Ihr eigenes Fahrzeug heute schon über der Grenze liegt, zeigt unser Rechner Welcher Führerschein für mein Wohnmobil? anhand der Angaben aus Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Der deutsche Entwurf: Schulung statt Prüfung
Deutschland setzt die Wohnmobil-Regel nicht mit einem eigenen Gesetz um, sondern in einem größeren Paket: der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, mit der das Bundesministerium für Verkehr vor allem den Pkw-Führerschein günstiger machen will. Das Bundeskabinett hat sie am 10. Juni 2026 beschlossen, sie liegt dem Bundesrat als Drucksache 365/26 zur Zustimmung vor. Für Wohnmobile sieht der Text vor:
- einen neuen § 6c der Fahrerlaubnis-Verordnung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96.02 für Wohnmobile über 3.500 bis 4.250 kg, mit Anhänger bis 5.000 kg Gesamtmasse der Kombination;
- eine Schulung von mindestens sieben Stunden zu je 60 Minuten in einer Fahrschule, die eine Fahrschulerlaubnis für C1 hat; gefahren wird mit einem Schulungsfahrzeug von mindestens 7,5 m Länge, bei dem man nur über die Außenspiegel nach hinten sieht;
- etwa die Hälfte der Fahrzeit außerorts, möglichst auch auf der Autobahn; Simulatoren sind für diese Schulung ausgeschlossen;
- keine Prüfung: Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen;
- anders als bei schweren Fahrzeugen mit alternativem Antrieb kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse B; die Begründung nennt für die Schlüsselzahl 96.02 ein Mindestalter von 20 Jahren.
Was die Schulung kosten wird, steht nicht im Entwurf: Die Preise legen die Fahrschulen selbst fest. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt haben wir bis zum 21. Oktober 2026 nicht gefunden. Solange der Bundesrat nicht zugestimmt hat, können sich Einzelheiten noch ändern.
Warum 2027 das falsche Datum ist
In vielen Camper-Foren und auf Ratgeberseiten liest man, die 4,25 Tonnen kämen 2027. Zwei Daten werden dabei verwechselt. Erstens soll die Fahrschulreform selbst überwiegend am 1. Juli 2027 in Kraft treten, einzelne Teile schon am 1. Januar 2027. Der neue Wohnmobil-Paragraf steht zwar in derselben Verordnung, ist aber laut der Übergangsvorschrift (§ 76a FeV in der Entwurfsfassung) erst ab dem 26. November 2029 anzuwenden.
Zweitens gilt ab dem 26. November 2027 tatsächlich eine Lockerung, aber nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Gas, Wasserstoff) von 3,5 bis 4,25 t, nach zwei Jahren Besitz der Klasse B. Die EU-Richtlinie stellt in Artikel 9 ausdrücklich klar, dass Wohnmobile davon nicht erfasst sind. Auch ein elektrisches Wohnmobil fällt also unter die Regel mit Schulung und den Termin 2029.
| Schritt | Datum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen | 22. Oktober 2025 | Richtlinie (EU) 2025/2205 |
| Kabinettsbeschluss Fahrschulmodernisierungs-Verordnung | 10. Juni 2026 | BR-Drs. 365/26 |
| Fahrschulreform überwiegend in Kraft (geplant) | 1. Juli 2027 | Art. 10 Abs. 1 des Entwurfs |
| Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bis 4,25 t (ohne Wohnmobile) | 26. November 2027 | Art. 9 Abs. 2 j) und k) der Richtlinie |
| Spätester Termin für nationale Vorschriften | 26. November 2028 | Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie |
| Wohnmobil bis 4.250 kg mit Klasse B (96.02) | 26. November 2029 | § 6c und § 76a FeV (Entwurf), Art. 29 der Richtlinie |
Was ADAC und CIVD sagen
Der ADAC hat sich nach eigenen Angaben in Berlin und Brüssel für die Erweiterung eingesetzt. In einer im März 2026 veröffentlichten Umfrage unter Inhabern der Klasse B gaben 4 Prozent an, den Führerschein sicher erweitern zu wollen, weitere 20 Prozent wahrscheinlich. Hochgerechnet sind das laut ADAC rund 970.000 Camper. Zwei Drittel der Befragten kannten die geplante Neuerung allerdings noch gar nicht.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) spricht von einem Meilenstein, für den sich die Branche über den europäischen Dachverband mehr als zwanzig Jahre eingesetzt habe. Zum CARAVAN SALON Ende August 2026 forderte Geschäftsführer Daniel Onggowinarso eine Umsetzung, die „möglichst unkompliziert, praxisnah und verbraucherfreundlich“ ausfällt. Der Verband rechnet mit großer Nachfrage, sobald die Eintragung möglich ist.
Was heute gilt: B, C1 und alte Klasse 3
- Klasse B (seit 1999 erworben): Wohnmobile bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Mit Anhänger gelten die bekannten Regeln für B, B96 und BE.
- Klasse C1: Wohnmobile bis 7.500 kg. Sie wird nur befristet erteilt und muss alle fünf Jahre mit ärztlicher Bescheinigung und Sehtest verlängert werden.
- Alte Klasse 3 (vor 1999 erworben): Bestandsschutz für Wohnmobile bis 7,5 t. Beim Umtausch in den Kartenführerschein werden C1 und C1E unbefristet und ohne Untersuchung eingetragen.
Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Bundesrat entschieden hat und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Häufige Fragen
Darf ich schon heute ein Wohnmobil mit 4,25 t und Führerschein Klasse B fahren?
Nein. Die deutsche Regelung ist erst ab dem 26. November 2029 anwendbar. Bis dahin brauchen Sie für ein Wohnmobil mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) die Klasse C1 oder eine alte Klasse 3.
Muss ich für die Schlüsselzahl 96.02 eine Prüfung ablegen?
Nach dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung nicht. Vorgesehen ist eine Schulung von mindestens sieben Stunden zu je 60 Minuten in einer Fahrschule mit C1-Erlaubnis. Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus, mit der Sie die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Simulatoren sind für diese Schulung nicht zugelassen.
Ich habe meinen Führerschein vor 1999 gemacht. Betrifft mich die Änderung?
In der Regel nicht. Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie Wohnmobile bis 7,5 Tonnen fahren; beim Umtausch in den Kartenführerschein werden dafür die Klassen C1 und C1E eingetragen, ohne Befristung und ohne ärztliche Untersuchung.
Gilt die neue Regel auch in Österreich und in der Schweiz?
Österreich muss die EU-Richtlinie mit eigenen Vorschriften umsetzen, spätestens ab 26. November 2029 anwenden und kann die Schulung anders ausgestalten als Deutschland. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und an die Richtlinie nicht gebunden. Ob sie eine vergleichbare Regel für Wohnmobile einführt, ist offen; verbindlich sind dort die Angaben des Bundesamts für Strassen (ASTRA).
Quellen (7)
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein vom 22. Oktober 2025 (Art. 6, 9, 29 und Anhang V) – EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union
- Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (FahrschModV), Drucksache 365/26 vom 10. Juni 2026 – Bundesrat
- Beratungsvorgang 365/26: Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (abgerufen am 21. Oktober 2026) – Bundesrat
- Bezahlbarer Führerschein: Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung (20. Mai 2026) – Bundesministerium für Verkehr
- Führerscheinreform für Reisemobile: Caravaning-Industrie begrüßt neue EU-Regelung (28. August 2026) – Caravaning Industrie Verband (CIVD)
- Fast eine Million Camper wollen den neuen 4,25-Tonnen-Führerschein (26. März 2026) – ADAC
- Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren und das gilt beim Umtausch – ADAC
Quellen abgerufen zum Datum der letzten Aktualisierung. Meldungen können sich ändern: Prüfen Sie vor der Anreise oder vor einer Entscheidung die offizielle Quelle oder die Angaben des Veranstalters.
